Fragen und Antworten
Startseite » Häufige Fragen (FAQ)
Du hast Fragen?
Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zu Biopark. Du findest deine Frage nicht oder willst mehr über unseren Verband wissen, dann schreibe deine Anfrage gern an info@biopark.de
Allgemein
Biopark e.V. ist ein ökologischer Anbauverband mit Sitz in Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern, der seit seiner Gründung im Jahr 1991 für eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft steht. Mit über 500 Mitgliedsbetrieben in 15 Bundesländern zählt Biopark zu den bedeutendsten Bio-Verbänden Deutschlands.
Biopark vereint eine Vielzahl von Landwirten und Marktpartnern, darunter Bäckereien, Fleischereien, Molkereien, Gärtnereien, Gastronomen und weitere Verarbeiter. Diese arbeiten nach den strengen Biopark-Richtlinien, die alle Schritte von der Erzeugung bis zur Verarbeitung abdecken. Besonders hervorzuheben ist, dass viele Biopark-Landwirtschaftsbetriebe in Natur- und Landschaftsschutzgebieten wirtschaften und somit aktiv zum Erhalt der Biodiversität beitragen.
Biopark unterstützt seine Mitglieder in vielfältiger Weise: durch fachliche Beratung zu nachhaltigem Anbau, artgerechter Tierhaltung und der Umsetzung der Biopark-Richtlinien, durch die Koordination von Zertifizierungen und regelmäßigen Kontrollen sowie durch die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten über gezielte Vernetzung. Zusätzlich organisiert der Verband Schulungen und Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit Experten und begleitet seine Mitglieder in der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Vermarktung ihrer Produkte.
Biopark e.V. ist ein deutscher Anbauverband mit Schwerpunkt in Deutschland. Der Verband konzentriert sich auf die Förderung des ökologischen Landbaus innerhalb Deutschlands und auf den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten.
Alle Biopark-Betriebe und -Marktpartner werden mindestens einmal jährlich kontrolliert. Erst auf der Grundlage der EU-Öko-VO und dann zusätzlich nach den Biopark-Anforderungen. Die Kontrollen erfolgen durch unabhängige, staatlich zugelassene Kontrollstellen. Die Regelkontrollen sind angekündigt, da umfangreiche Betriebsdokumentationen geprüft werden. Zusätzlich wird rund 10 % Stichprobenkontrollen gefordert.
Bei Verstößen gegen die Biopark-Richtlinien kommen abgestufte Sanktionen zur Anwendung. Diese reichen, je nach Schwere des Verstoßes, von Hinweisen und Auflagen über Abmahnungen, Aberkennung der Partie bis hin zu Vertragsstrafen oder dem Ausschluss aus dem Verband.
Tiergesundheit & Tierwohl
Laut VO und BIOPARK-Richtlinie ist Naturheilmitteln und Homöopathika Vorrang bei der Behandlung von Tieren einzuräumen.
Sollten herkömmliche Medikamente eingesetzt werden, um unnötiges Leiden eines Tieres zu vermeiden und um Leben zu erhalten, so ist dies in ein Stallbuch, Tierarztbuch o.ä. einzutragen.
Dazu gehören der Zeitpunkt, Diagnose, Art und Dauer der Behandlung sowie die gesetzliche Wartezeit.
Beim Einsatz allopathischer Arzneimittel verdoppelt sich die gesetzliche Wartezeit (ist keine Wartezeit angegeben, beträgt sie 48 Stunden).
Liefert der Betrieb seine Öko-Tiere an Babynahrungshersteller, so verdreifacht sich die gesetzliche Wartezeit.
Erhält ein Tier mehr als 3 Behandlungen/Jahr, darf es nicht ökologisch vermarktet werden. Wenn ein Tier unter einem Jahr alt ist, darf nicht mehr als eine Behandlung erfolgt sein.
Ausgenommen davon sind Impfungen und Parasitenbehandlungen sowie eingeführte obligatorische Tilgungspläne.
Ja, wenn nötig. Dann gilt die doppelte gesetzliche Wartezeit. Bei mehr als drei Behandlungen pro Jahr darf das Tier nicht mehr als bio gelten.
Eine Anbindehaltung oder Isolierung von Tieren ist nicht gestattet, außer wenn dies bei einzelnen.
Tieren aus Sicherheits-, Tierschutz- oder tierärztlichen Gründen gerechtfertigt ist und zeitlich begrenzt
Die In-OVO-Selektion ist bei uns nicht in der BP-Richtlinie geregelt.
Nicht geregelt; Geschlechtserkennung im Ei als Selektionsmethode ist somit zulässig. Bruderhähne müssen nicht mit aufgezogen werden.
Düngung & Pflanzenbau
Biopark-Betriebe setzen auf betriebseigene organische Dünger wie Stallmist, Gülle, Jauche, Gründüngung, Strohdüngung, organische Abfälle (z. B. Ernterückstände) und Grüngutkompost.
Betriebsfremde organische Ergänzungsdünger
Zugelassene betriebsfremde konventionelle Düngemittel sind:
- Mist (außer Geflügelmist), jedoch nur aus extensiven Tierhaltungssystemen
- Stroh und andere pflanzliche Materialien
- Beiprodukte der Verarbeitung (Rizinusschrot und dergleichen, außer Tier-, Blut-, Fleisch-
Knochen- und Hornmehl, Haar- und Federabfälle, Fell- und Hautteile, Wolle und Walkteile,
Haare und Borsten, Fischmehl und Milcherzeugnisse) als Ergänzung zu Wirtschaftsdüngern
- Algenprodukte
- Sägemehl, Rinde und Holzabfälle von mit Fungiziden oder Insektiziden nicht kontaminiertem
Holz
• Kompost (nur Grüngutkompost, kein Kompost von Haushaltsabfällen „Biotonne“)
Nein, Biopark verbietet den Einsatz von Blut-, Fleisch- und Knochenmehlen sowie Guano.
Pflanzliche Dünger wie Gründüngung mit Leguminosen (z. B. Kleegras) und pflanzliche Komposte sind erlaubt.
Die Düngermenge darf den Bedarf der Pflanzen nicht überschreiten. Insgesamt dürfen Wirtschafts- und Zukaufdünger die Düngermenge entsprechend einer Tierhaltung von 2 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten. Betriebsfremde organische Düngemittel dürfen in ihren Inhaltsstoffen die Werte von 0,5 Dungeinheiten (DE) pro Hektar nicht übersteigen.
Nein, chemisch-synthetische Stickstoffverbindungen, Harnstoff, leicht lösliche Phosphate und chlorhaltige Kaliumdünger sind bei Biopark verboten.
Gärrückstände aus konventionell betriebenen Biogasanlagen sind grundsätzlich nicht zulässig. Konkrete Regelungen zum Einsatz von Gärsubstraten als Düngemittel können in der Geschäftsstelle angefordert werden.
Die Düngung soll anhand von Bodenuntersuchungen erfolgen. Eine Vorratsdüngung ist zu unterlassen, und die Gehaltsklasse C ist anzustreben. Die Düngeverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung muss beachtet und eingehalten werden.
Ja, aber nur begrenzt: Maximal 3 kg Kupfer pro Hektar und Jahr, ausschließlich in Sonderkulturen und Kartoffeln.
Erlaubt sind natürliche Mittel wie Pflanzenöle, Kaliseife, Schwefelkalk und bestimmte Pflanzenextrakte. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten.
Durch vorbeugende Maßnahmen wie Fruchtfolge, Auswahl resistenter Sorten und Förderung natürlicher Feinde. Mechanische Methoden wie Hacken und Abflammen werden ebenfalls eingesetzt.
Nein, der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ist bei Biopark strikt verboten.