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Biopark-Zertifizierung: Mit einfachen Schritten zur Biopark-Zertifizierung
Grundlage für die Einleitung des Zertifizierungsprozesses ist natürlich zunächst die Entscheidung dauerhaft ökologisch zu produzieren.
Interessant ist eine Zertifizierung nach dem Biopark Standard für bereits nach der EG-Öko-Verordnung wirtschaftende Betriebe, die sich einem privaten Anbauverband anschließen und dessen Warenzeichen nutzen möchten und für konventionell wirtschaftende Betriebe, die auf den Öko-Landbau umstellen möchten.
Nach der grundsätzlichen Entscheidung gilt es festzulegen, in welcher Form ökologisch produziert werden soll. Das Konzept ist mit entscheidend für Kontrollumfang und Kontrollanforderungen.
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Betrieb auf Ökologischen Landbau umzustellen, schließen Sie mit Biopark einen Zertifizierungsvertrag ab. Im Umstellungsplan wird festgelegt, ab wann Sie für welche Produkte das Biopark-Warenzeichen nutzen können. Im Pflanzenbau beträgt die Umstellungszeit in der Regel zwei Jahre. Der Zeitpunkt der Bio-Vermarktung von tierischen Produkten hängt davon ab, ab wann die Anforderungen an Haltung und Fütterung erfüllt werden.
Voraussetzung für die Zertifizierung durch Biopark e.V. ist der Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer staatlich anerkannten Öko- Kontrollstelle.
Wie bei anderen Dienstleistungen auch, ist es sinnvoll, sich bis zu drei schriftliche Angebote von Öko- Kontrollstellen einzuholen. Das ermöglicht den Vergleich der Leistung untereinander und gibt einen ersten Eindruck über die Arbeitsweise der verschiedenen Öko- Kontrollstellen.
Vor der ersten Inspektion wird für die Öko- Kontrollstelle eine Betriebsbeschreibung vorbereitet. Diese besteht aus einem Ersterhebungsbogen, der durch das Unternehmen ausgefüllt wird, und dazugehörigen Anlagen.
Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
Landwirtschaft und Gartenbau
Erfassung von:
- Beitrittserklärung
- vorherige Inspektionsberichte
- Hof- und Gebäudeplan, Stall-/Flächenpläne
- Produktsortiment, Absatzwege, Produktkennzeichnung
- Produktionssysteme pflanzliche und tierische Erzeugung (z. B. letzte konventionelle Maßnahmen, Fruchtfolge, Tierbestand, Haltungsformen)
- Buchführung (Betriebsmittelzukauf, Produktverkauf)
Verarbeitung und Handel
Erfassung von:
- Beitrittserklärung
- vorherige Inspektionsberichte
- Lageplan, Organigramm, Filialen Produktsortiment, Rezepturen, Warenflussdiagramm mit kritischen Kontrollpunkten, Vorratsschutz
- QM- Dokumentation (z.B. HACCP)
- Maßnahmen zur Separation in Lagerung und Verarbeitung
- Buchführung (Wareneingang und –Ausgang, Verarbeitungsprotokolle)
Bei der Erstkontrolle werden relevante Daten des Betriebs erfasst und es beginnt die Umstellungszeit.
Die Kontrolle des gesamten Betriebes erfolgt mindestens einmal im Jahr. Darüber hinaus finden unangemeldete Stichprobenkontrollen im Rahmen von 10 % statt.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden in Kontrollberichten festgehalten.
Die Zertifizierung und damit die Entscheidung darüber, ob ein Landwirt oder Unternehmen berechtigt ist, seine Produkte mit dem Hinweis auf Biopark zu verkaufen, trifft die Biopark Zertifizierungskommission. Entscheidungsgrundlage für die Kommission bilden jeweils die Ergebnisse und Fakten des Kontrollberichtes. Bei Richtlinienverstößen werden gemäß Sanktionskatalog Sanktionen von der Abmahnung bis hin zum Zeichenentzug und dem Ausschluss des Betriebes ausgesprochen.
Die Betriebe erhalten jährlich neu ein Zertifikat durch die Biopark Zertifizierungskommission. Es bestätigt, dass der Betrieb die Richtlinien von Biopark e.V. einhält.
Diesen Bescheid fordern beispielsweise Verarbeitungsunternehmen von ihren Zulieferern, die von Biopark zertifizierte Rohstoffe verarbeiten.