Umstellung auf Ökolandbau
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Wie erfolgt die Umstellung auf Ökolandbau nach Biopark-Richtlinien Punkt 7?
Umstellungszeiten für pflanzliche und tierische Inhalte
Produkt | Umstellungszeit |
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Grünland und Futterbestände | 24 Monate vor Aufwuchsbeginn |
Ackerland | 24 Monate vor der Aussaat |
Dauerkuluturen | 36 Monate vor der Ernte (außer Futterbestände) |
Dabei ist zu beachten:
Die Kennzeichnung als Umstellungserzeugnis ist – mit einem entsprechenden Hinweis – nur für pflanzliche Erzeugnisse möglich, wenn das Produkt lediglich aus einer einzigen Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs besteht und von Flächen stammt die mindestens vor der Ernte der betreffenden Zutat richtlinienkonform bewirtschaftet wurden.
Produkt | Umstellungszeit |
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Eier | 6 Wochen |
Milch | 6 Monate |
Geflügel | 10 Wochen |
Schweine | 6 Monate |
kleine Wiederkäuer | 6 Monate |
Rinder, Geweihträger | 12 Monate, Rinder mind. ³∕₄ ihres Lebens |
Dabei ist zu beachten:
Tierische Erzeugnisse dürfen nur als Ökoware gekennzeichnet werden, wenn der Betrieb umgestellt ist und bei konventionellem Zukauf die o.g. Vermarktungsfristen für die jeweiligen Produkte eingehalten wurden. Eine Vermarktung von Tieren bzw. tierischen Produkten während der Umstellungsphase – als z.B. „Rind in Umstellung“ – ist nicht möglich.
Eine Vermarktung von Rindfleisch unter Verwendung des Biopark Zeichens bzw. mit dem Hinweis auf Biopark oder auf die Biopark-Richtlinien ist nur möglich, wenn die Tiere auf einem Öko-Betrieb geboren und aufgezogen wurden.
Zugekaufte Ökotiere aus Nicht-Verbandsbetrieben müssen mindestens 3 Monate, Geflügel mindestens 2 Monate, nach diesen Richtlinien gehalten werden, um mit dem Hinweis auf Biopark vermarktet werden zu können. Gleiches gilt bei Erst-Zertifizierung von Tieren und deren Produkten durch Biopark aus bislang EU-Öko-Betrieben.
Die Anerkennung als Biopark-Produkt
Pflanzliche Produkte können als Biopark-Produkte anerkannt werden, wenn 24 Monate richtlinienkonforme Bewirtschaftung vor ihrer Aussaat vergangen sind (Grünland ist nach 24 Monaten umgestellt; Ackerland muss 24 Monate vor der Aussaat umgestellt sein, Dauerkulturen sind nach 36 Monaten umgestellt).
Der Anbau von gleichen Pflanzenarten (z.B. gleiche Getreideart) auf Flächen mit unterschiedlichen Umstellungsstufen (Parallelanbau) ist, ausgenommen bei Dauerkulturen, nicht gestattet.
Ausnahmen sind nur möglich, sofern nachstehende Bedingungen eingehalten werden:
ANERKENNUNG
Die Umstellung des Gesamtbetriebes dauert mindestens zwei Jahre. Über die Anerkennung entscheidet Biopark. Das Verfahren wird von der Zertifizierungskommission überwacht. Das Zertifizierungspersonal prüft alle Aufgaben, Ausnahmen und Sanktionen des Betriebes, im Zweifelsfall wird die Kontrollstelle gehört.
Die Entscheidung wird dem Betrieb durch die Ausstellung des Zertifikates mitgeteilt.