Umstellung auf Ökolandbau
Startseite » Umstellung auf Ökolandbau
Wie erfolgt die Umstellung auf Ökolandbau nach Biopark-Richtlinien Punkt 7?
Vor Abschluss eines Zertifizierungsvertrages muss sich Biopark ausreichend Kenntnis über den Betrieb verschaffen können. Der Betrieb ist zur Auskunft verpflichtet. Danach kann mit Biopark ein Zertifizierungsvertrag geschlossen werden. Der Zertifizierungsvertrag beinhaltet die Rechte und Pflichten des Bewerbers. Mit einer selbstgewählten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle muss ein separater Kontrollvertrag abgeschlossen werden. Mit Unterzeichnung des Zertifizierungsvertrages verpflichtet sich der Erzeuger oder Verarbeiter, die Biopark-Richtlinien einzuhalten und sämtliche Betriebsteile, die von ihm verantwortlich bewirtschaftet oder genutzt werden, in die Umstellung einzubeziehen (Gesamtbetriebsumstellung).
Es gilt das Prinzip der Bewirtschaftereinheit, d.h. ein und derselbe Betriebsleiter sollte nicht gleichzeitig einen konventionellen und einen ökologisch bewirtschafteten Betrieb führen. Bewirtschafter ist die natürliche oder juristische Person, die einen Betrieb selbständig und verantwortlich führt. Die Betriebseinheit ist ein klar abgegrenzter, durch Kontrolle und Dokumentation differenziert erfassbarer Bewirtschaftungsbereich.
Während der Umstellung entwickelt sich der ganze Betrieb hin zu einer ökologischen Wirtschaftsweise. Die Umstellung kann schrittweise ablaufen. Die Umstellung erfasst den gesamten Betrieb (Teilbetriebsumstellung ist nicht möglich) und muss auf allen Ebenen des Betriebes verstanden und durchgesetzt werden.
Eine gleichzeitige Erzeugung von unterschiedlichen Anerkennungsstufen in der Pflanzenproduktion ist nur dann zulässig, wenn die unterschiedlichen Produkte sich klar voneinander unterscheiden lassen. Umgestellte Flächen und Tiere dürfen nicht zwischen ökologischer und konventioneller Bewirtschaftung hin- und herwechseln.
Alle Geräte aus dem konventionellen Landbau müssen ordentlich gereinigt werden und frei von Rückständen sein, bevor sie in ökologisch wirtschaftenden Betrieben eingesetzt werden.
Jede landwirtschaftliche Fläche hat nach Vertragsabschluss ein Nulljahr. Erst im zweiten Jahr der Umstellung, nach Ablauf des Nulljahres, dürfen die Produkte als Biopark-Umstellungsware bezeichnet werden. Neu hinzukommende Flächen müssen das gesamte Umstellungsverfahren durchlaufen.
Umstellungszeiten für pflanzliche und tierische Inhalte
Produkt | Umstellungszeit |
---|---|
Grünland und Futterbestände | 24 Monate vor Aufwuchsbeginn |
Ackerland | 24 Monate vor der Aussaat |
Dauerkuluturen | 36 Monate vor der Ernte (außer Futterbestände) |
Dabei ist zu beachten:
Die Kennzeichnung als Umstellungserzeugnis ist – mit einem entsprechenden Hinweis – nur für pflanzliche Erzeugnisse möglich, wenn das Produkt lediglich aus einer einzigen Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs besteht und von Flächen stammt die mindestens vor der Ernte der betreffenden Zutat richtlinienkonform bewirtschaftet wurden.
Produkt | Umstellungszeit |
---|---|
Eier | 6 Wochen |
Milch | 6 Monate |
Geflügel | 10 Wochen |
Schweine | 6 Monate |
kleine Wiederkäuer | 6 Monate |
Rinder, Geweihträger | 12 Monate, Rinder mind. ³∕₄ ihres Lebens |
Dabei ist zu beachten:
Tierische Erzeugnisse dürfen nur als Ökoware gekennzeichnet werden, wenn der Betrieb umgestellt ist und bei konventionellem Zukauf die o.g. Vermarktungsfristen für die jeweiligen Produkte eingehalten wurden. Eine Vermarktung von Tieren bzw. tierischen Produkten während der Umstellungsphase – als z.B. „Rind in Umstellung“ – ist nicht möglich.
Eine Vermarktung von Rindfleisch unter Verwendung des Biopark Zeichens bzw. mit dem Hinweis auf Biopark oder auf die Biopark-Richtlinien ist nur möglich, wenn die Tiere auf einem Öko-Betrieb geboren und aufgezogen wurden.
Zugekaufte Ökotiere aus Nicht-Verbandsbetrieben müssen mindestens 3 Monate, Geflügel mindestens 2 Monate, nach diesen Richtlinien gehalten werden, um mit dem Hinweis auf Biopark vermarktet werden zu können. Gleiches gilt bei Erst-Zertifizierung von Tieren und deren Produkten durch Biopark aus bislang EU-Öko-Betrieben.
Die Anerkennung als Biopark-Produkt
Pflanzliche Produkte können als Biopark-Produkte anerkannt werden, wenn 24 Monate richtlinienkonforme Bewirtschaftung vor ihrer Aussaat vergangen sind (Grünland ist nach 24 Monaten umgestellt; Ackerland muss 24 Monate vor der Aussaat umgestellt sein, Dauerkulturen sind nach 36 Monaten umgestellt).
Der Anbau von gleichen Pflanzenarten (z.B. gleiche Getreideart) auf Flächen mit unterschiedlichen Umstellungsstufen (Parallelanbau) ist, ausgenommen bei Dauerkulturen, nicht gestattet.
Ausnahmen sind nur möglich, sofern nachstehende Bedingungen eingehalten werden:
1. Die Erzeugung erfolgt im Rahmen eines Umstellungsplans, der vorsieht, dass die Umstellung der betreffenden Flächen auf ökologischen Landbau innerhalb kürzester Zeit, jedoch nach spätestens fünf Jahren, erfolgt.
2. Es wurden geeignete Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die aus verschiedenen Einheiten stammenden Erzeugnisse stets voneinander getrennt gehalten werden und nicht mit verbotenen Materialien und Stoffen in Verbindung kommen können.
3. Unmittelbar nach Abschluss der Ernte unterrichtet der Erzeuger Biopark über das genaue Ernteaufkommen der betreffenden Einheiten und über alle, die Identifizierung des Ernteguts ermöglichenden Merkmale (z. B. Qualität, Farbe, Gewicht usw.). Ferner sorgt der Erzeuger dafür, dass alle Vorkehrungen zum Getrennthalten des Erntegutes getroffen werden.
4. Eine klare und eindeutige Unterscheidbarkeit bzw. Trennung unterschiedlicher Anerkennungsstufen ist ständig zu gewährleisten.
ANERKENNUNG
Die Umstellung des Gesamtbetriebes dauert mindestens zwei Jahre. Über die Anerkennung entscheidet Biopark. Das Verfahren wird von der Zertifizierungskommission überwacht. Das Zertifizierungspersonal prüft alle Aufgaben, Ausnahmen und Sanktionen des Betriebes, im Zweifelsfall wird die Kontrollstelle gehört.
Die Entscheidung wird dem Betrieb durch die Ausstellung des Zertifikates mitgeteilt.
Vorteile für Erzeuger/Verarbeiter Ökolandbau - Ökolandbau zahlt sich aus.
Vorteile des Ökolandbaus für Landwirte:
Förderung, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung
Der ökologische Landbau bietet Landwirtschaftsbetrieben nicht nur eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise, sondern auch zahlreiche Vorteile. Durch gezielte Förderprogramme, stabile Märkte und den wachsenden Bio-Trend ist der Einstieg in den Ökolandbau eine zukunftssichere Entscheidung.
Landwirte, die auf ökologische Landwirtschaft umstellen, profitieren von einer Vielzahl an finanziellen Unterstützungen. Diese werden von der EU, dem Bund und den Ländern bereitgestellt:
- Umstellungsförderung: Unterstützt die ersten Jahre der Umstellung, in denen höhere Kosten entstehen können.
- Flächenprämien: Für ökologisch bewirtschaftete Flächen gibt es jährliche Zuschüsse, die weit über den Prämien der konventionellen Landwirtschaft liegen.
- Investitionsförderung: Zuschüsse für den Umbau von Ställen, Maschinen oder Infrastruktur, die den Öko-Kriterien entsprechen.
- Förderprogramme für Weiterbildung: Schulungen und Beratungsangebote erleichtern den Einstieg und unterstützen bei der Optimierung des Betriebs.
Der Bio-Markt wächst stetig – sowohl in Deutschland
als auch international. Immer mehr Verbraucher entscheiden sich bewusst für
nachhaltige und regionale Produkte. Das bringt folgende Vorteile:
- Höhere Erzeugerpreise:
Bio-Produkte erzielen oft bessere Preise als konventionelle Erzeugnisse,
da sie als hochwertiger wahrgenommen werden. Biopark-Landwirte erzielen
höhere Preise beim Absatz ihrer Produkte über die Biopark Markt GmbH. - Planungssicherheit:
Langfristige Abnahmeverträge mit Bio-Händlern und Lebensmitteleinzelhandel
schaffen Stabilität. - Zugang zu Nischenmärkten: Neben Lebensmitteln sind auch ökologische Futtermittel,
Saatgut und Spezialkulturen gefragt. Unser Partner: Bio-Eichenmühle.
Der Ökolandbau schützt die natürlichen Ressourcen und sichert so langfristig die Fruchtbarkeit der Böden. Durch die Kreislaufwirtschaft, die Fruchtfolgen und den Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel werden Boden und Grundwasser langfristig geschützt.
- Weniger Kosten für Betriebsmittel: Biobetriebe benötigen keine teuren chemischen Pflanzenschutzmittel oder Kunstdünger.
- Unabhängigkeit: Der Betrieb ist weniger abhängig von globalen Märkten und Preisschwankungen im Gegensatz zu konventionellen Agrarprodukten.
- Klimaschutz: Ökolandbau trägt aktiv zum Klimaschutz bei.
Verbraucher schätzen immer mehr nachhaltige Produktionsmethoden sowie artgerechte Tierhaltung. Folglich genießen Bio-Landwirtschaftsbetriebe eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz beim Verbraucher. Weiter kann ein Bio-Zertifikat die Attraktivität bei der Direktvermarktung erhöhen.